Modulname |
Praktikum des Optionalbereichs |
Gebiet |
Gebiet 5
|
Profil |
Profil Praxis
Profil Lehramt
Profil Freie Studien
Profil Wissensvermittlung
|
CPs |
10 CP |
Campus |
Hier geht
es zum Vorlesungsverzeichnis |
Voraussetzungen |
Praktikumsoptionen für 10-CP Praktika: Als Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der Einschreibung für den 2-Fächer-Bachelor Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum ausgeübt wird. Praktika in Arbeitsfeldern, für die eine Ausbildung vorgeschrieben ist bzw. die in konkrete Ausbildungsberufe führen (z.B. Reisebüro, Kindergarten), werden nicht anerkannt. Praktika an Universitäten werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Voraussetzung ist, dass die Praktikantin bzw. der Praktikant in ein abgeschlossenes Projekt (z.B. Ausstellungs- oder Tagungsvorbereitung, Forschungsprojekt) eingebunden ist und das Praktikum während des Studiums durchgeführt wird. Hilfskrafttätigkeiten werden nicht als Praktikum anerkannt. Auslandspraktika: Das Auslandspraktikum umfasst mindestens 160 Std. (in der Regel vier Wochen Vollzeit). Die kürzere Dauer eines Praktikums im Ausland gegenüber einem mindestens 240 Std. umfassenden Praktikums (in der Regel sechs Wochen Vollzeit) im Inland trägt dem erhöhten Arbeitsaufwand im Vorfeld für Recherche, evtl. Visa-Formalitäten, Unterkunft, etc. Rechnung. Falls die Sprache des Ziellandes auf muttersprachlichem Niveau beherrscht wird, hat das Auslandspraktikum eine Praktikumsdauer von sechs statt vier Wochen, gleiches gilt für Praktika im deutschsprachigen Raum außerhalb der BRD. Studierende der Romanischen Philologie können den vom Fach vorgeschriebenen obligatorischen Auslandsaufenthalt für ein Praktikum im Optionalbereich nutzen, da der Auslandsaufenthalt nicht vom Fach kreditiert wird. Studierende der Anglistik / Amerikanistik können den vom Fach vorgeschriebenen obligatorischen Auslandsaufenthalt in der Regel nicht für ein Praktikum im Optionalbereich nutzen, da der Auslandsaufenthalt im Fach kreditiert wird und eine Doppelkreditierung nicht zulässig ist. Was wird nicht als Praktikum anerkannt? Nicht anerkannt als Praktikum im Optionalbereich werden vor der Aufnahme eines Studiums absolvierte Praktika, da die Praktika grundsätzlich der Erprobung der Studienerfahrung in der Praxis dienen sollen. Nicht anerkannt wird das bis 2016 zu absolvierende obligatorische Eignungspraktikum für Studierende mit dem Berufsziel Lehramt. Nicht anerkannt werden schulische Orientierungspraktika und vergleichbare schulische Praktika, in denen Unterricht und Hospitation im Vordergrund stehen. Für Studierende mit dem Berufsziel Lehramt soll das außerschulische Berufsfeldpraktikum konkretere berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnen oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder gewähren. Nicht anerkannt werden ferner Ausbildungen und Berufstätigkeiten jeder Art, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), der Zivildienst, der Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) und vergleichbare Tätigkeiten sowie bezahlte Nebenjobs wie auch Hilfskraftstellen Zivilgesellschaftliches Engagement: Der Optionalbereich honoriert und fördert die vielfältigen und gesellschaftlich bedeutenden Formen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Dementsprechend können die Anforderungen an 10 CP-Praktika auch im Rahmen zivilgesellschaftlichen Engagements innerhalb und außerhalb der Universität erfüllt werden. Voraussetzung für die Anerkennung zivilgesellschaftlichem Engagement als kreditierte Leistung im Optionalbereich der Ruhr-Universität Bochum ist, dass die Tätigkeit … die Möglichkeit bieten muss, fachliche und/oder fachunspezifische Kompetenzen anzuwenden und/oder zu vertiefen, z. B. bei der konzeptionellen und organisatorische Arbeit in sozialen und kulturellen Vereinen und Verbänden, in studentischen Kulturgruppen der Universität oder bei Betreuungstätigkeiten für behinderte Studierende. einen erkennbaren Bezug zu einem möglichen späteren Tätigkeitsfeld haben muss. dem Erwerb berufsfördernder fachlicher oder fachunspezifischer Kompetenzen dient und deren Anwendung ermöglicht und fördert (Soft Skills, Argumentation, Konfliktbewältigung, Zeitmanagement etc.). mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgeführt wird und über einen Stundenumfang von mindestens 240 Stunden (im Ausland 160 Stunden) verfügt. während des Studiums erfolgt, da die Praxisphasen im Optionalbereich grundsätzlich der Erprobung der Studienerfahrung dienen sollen. Die aktive Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden rechtfertigt keine Anerkennung. Zivilgesellschaftliches Engagement kann auf unterschiedliche Weise Eingang in den Optionalbereich finden und ausschließlich mit 10 CP ausgewiesen werden: Das zivilgesellschaftliche Engagement wird vor Aufnahme der Tätigkeit als Praktikum bei der / dem zuständigen Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in der jeweiligen Fakultät / dem Fach angemeldet. Sofern das zivilgesellschaftliche Engagement bereits aufgenommen wurde, aber noch in einem größeren Umfang (mindestens 40 %) fortgesetzt wird, kann ein Antrag auf Anerkennung an die / den zuständige/n Praktikumsbeauftragte/n für den Optionalbereich in der jeweiligen Fakultät / dem Fach gestellt werden. Für ein bereits abgeschlossenes bzw. beendetes zivilgesellschaftliches Engagement während des Studiums (an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang) kann ein Antrag auf Anerkennung in der Geschäftsstelle des Optionalbereichs gestellt werden, die diesen im Auftrag des Gemeinsamen Ausschusses bearbeitet. Für Punkt b und c gelten folgende Regelungen: Der Antrag erfolgt formlos und enthält eine Beschreibung der Tätigkeit, aus der Art und zeitlicher Umfang hervorgehen. Des Weiteren ist ein offizielles Schreiben der Einrichtung beizufügen, welches diese Angaben bestätigt bzw. ausführt und Stellung zu den Tätigkeiten der Studentin / des Studenten nimmt ([Zwischen-]Zeugnis). Die /der Praktikumsbeauftragte bzw. die Geschäftsstelle des Optionalbereichs prüfen den Antrag. In Rücksprache miteinander erfolgt die Entscheidung, ob die Tätigkeit den oben beschriebenen Voraussetzungen entspricht. Die / der Antragsteller/in wird über die Entscheidung schriftlich informiert. Im Falle der Anerkennung erfolgt auf der Basis des Anerkennungsschreibens der unbenotete Eintrag in eCampus mit 10 CP. Im Fall einer Ablehnung des Antrags wird der Beschlussmitteilung eine Begründung beigefügt. |
Besonderheiten |
Anmeldung: Das Anmeldeverfahren für 5 CP-Berufsfeldpraktikum regelt die anbietende Einrichtung. Alle erforderlichen Angaben sind in CampusOffice hinterlegt und über die Homepage des Optionalbereichs zu erreichen. Diese Praktika werden nicht bei den Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fächern angemeldet. Das Berufsfeldpraktikum wird – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – nach Abschluss mit 5 CP ausgewiesen. Da Doppelt-Kreditierungen nach ECTS ausgeschlossen sind, muss das Praktikum eine eigenständige Leistung sein und darf daher nicht zugleich in einem der Studienfächer angerechnet werden. Zentrale Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrags auf Praktikumszulassung sind der Fachbezug und die berufspraktische Erfahrung. Im Praktikum sollen Kenntnisse über die Aufgabenstellungen und die Beschaffenheit der Einrichtung sowie die jeweiligen Arbeitsprozesse erworben und die Entwicklung von Perspektiven für das weitere Studium und die spätere berufliche Tätigkeit gefördert werden. Das Praktikum kann bei öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen sowie Unternehmen absolviert werden, deren Tätigkeitsfelder deutlich erkennbare Bezüge zu möglichen Berufsfeldern aufweisen. Bei der Anmeldung des 10 CP-Praktikums wird ein Eingangsfragebogen ausgefüllt; dazu müssen folgende Daten vorliegen: Praktikumsanbieter/in, Kontaktperson, Adresse, Telefonnummer, Homepage / E-Mail, Tätigkeitsfeld. Spätestens zwei Monate nach Ende des Praktikums ist ein mindestens dreiseitiger eigenständiger Praktikumsbericht bei der Praktikumsberaterin bzw. dem Praktikumsberater für den Optionalbereich einzureichen, die bzw. der die Durchführung des Praktikums genehmigt hat. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören zudem die Dokumentation des Bewerbungsverfahrens, die Praktikumszusage der Einrichtung und das Praktikumszeugnis. Das Praktikum wird – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – nach Abschluss mit 10 CP ausgewiesen. Da Doppelt-Kreditierungen nach ECTS ausgeschlossen sind, muss das Praktikum eine eigenständige Leistung sein und darf daher nicht zugleich in einem der Studienfächer angerechnet werden. Eine Liste der Praktikumsbeauftragten finden sie hier: https://www.ruhr-uni-bochum.de/optionalbereich/praktikum.html#angebote |
Blockseminar |
Nein |
Vorkenntnisse |
|
Veranstaltungszeit |
|
Dozenten |
|
Arbeitsaufwand |
240 Stunden 6 Wochen Vollzeit im Inland, Teilzeit-Optionen sind mit den Praktikumsbeauftragten abzusprechen. 180 Stunden 4 Wochen Vollzeit im Ausland, Teilzeit-Optionen sind mit den Praktikumsbeauftragten abzusprechen. |
Literatur |
|
Modulteil |
|
Modultyp |
|
Modulanbieter |
|
Inhalt |
Ein im Rahmen des Optionalbereichs absolviertes Praktikum wird als ein Pflichtpraktikum absolviert. Im Optionalbereich können sich Praktika in Form und Umfang unterscheiden. Es gibt Berufsfeldpraktika mit einem Workload von 150 h (5 CP) und Praktika mit 300 h Workload (10 CP). Grundlagen: Das Praktikum ist didaktisch in das Bachelor-Studium eingebunden. Es findet aufgrund seiner Zielsetzung in der Regel frühestens in der Mitte des Bachelor-Studiums im In- oder Ausland statt. Jedes Praktikum ist, sofern es für den Optionalbereich als Studienleistung anerkannt werden soll, vor der Durchführung anzumelden und während des Bachelor-Studiums zu absolvieren. Für den Optionalbereich kann nur einmalig ein 10 CP-Praktikum kreditiert und auf dem Diploma Supplement ausgewiesen werden. Die Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fächern und die Leiterin der Geschäftsstelle beraten jedoch gerne, falls die Absicht besteht weitere Praktika zu absolvieren. Das Berufsfeldpraktikum (5 CP) umfasst eine begleitende Veranstaltung mit Betreuung durch die Lehrenden bzw. Mitarbeiter/innen der anbietenden Einrichtung und eine vierwöchige Praxisphase. Alle Angebote werden vom Gemeinsamen Ausschuss für den Optionalbereich geprüft und genehmigt und sind als Modulangebote in der Moduldatenbank des Optionalbereichs hinterlegt. Der Praktikumsplatz für ein 10 CP-Praktikum wird selbstständig gesucht. Die Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fakultäten und Fächern und die Leiterin der Geschäftsstelle des Optionalbereichs sind bereits in dieser Phase beratend tätig. Das Praktikum muss im Vorfeld angemeldet werden. Die / der Praktikumsbeauftragte entscheidet über die Anrechenbarkeit des Praktikums und genehmigt die Durchführung. Als externe Studienleistung unterliegt das 10 CP-Praktikum einer besonderen Qualitätskontrolle, die durch die Praktikumsbeauftragten für den Optionalbereich in den Fakultäten und Fächern und durch die Geschäftsstelle des Optionalbereichs im Auftrag des Gemeinsamen Ausschusses für den Optionalbereich wahrgenommen wird. Das 10 CP-Praktikum hat in der Regel einen Mindestumfang von 240 Stunden Vollzeit. Im Inland bzw. mindestens 160 Stunden Vollzeit im Ausland, die durchgehend zu absolvieren sind (30 Arbeitstage à 8 Stunden). Die verbleibenden 60 CP für das Praktikum im Inland werden für die Praktikumsrecherche, das Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräche sowie den Praktikumsbericht veranschlagt, die Erläuterung zu den CP für das Auslandspraktikum sind dem entsprechenden Abschnitt zu entnehmen. In Einzelfällen ist es nach Absprache mit der / dem Praktikumsbeauftragten möglich, das Praktikum als Teilzeitpraktikum im In- oder Ausland anzuerkennen. Die Wochenarbeitszeit muss dafür mindestens 8 Stunden betragen (maximal ein Jahr). |
Lernziele |
|