Modul: Basismodul Arbeitsrecht

Modulname Basismodul Arbeitsrecht
Gebiet
Profil Profil Freie Studien
CPs 5 CP
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Voraussetzungen Studierende, die einen Modulteil im Rahmen eines anderen Moduls belegen, können an diesem Modul nicht teilnehmen.
Besonderheiten TN-Plätze: 50/300 Termin der 1.Sitzung: s. Veranstaltungsbeschreibung Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über CampusOffice für das Modul. Achtung! Es ist eine gesonderte Anmeldung zu jeder Klausur einzeln erforderlich! Prüfung und Zusammensetzung der Modulnote: Alle drei Modulteile schließen mit einer Klausur ab. Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden Klausuren, an denen Sie teilnehmen (Teil 1 + 2) Prüfungstermin: Der Prüfungstermin wird im Laufe des Semesters in der Veranstaltung und auf der Homepage der Juristischen Fakultät bzw. des Qualifikationszentrums Rechts (http://zrsweb.zrs.rub.de/qzr) bekannt gegeben.
Blockseminar Nein
Vorkenntnisse
Veranstaltungszeit Mittwoch 10:00 - 12:00, Mittwoch 16:00 - 19:00
Dozenten Jan Hendricks, Jürgen Widder
Arbeitsaufwand Möglichst Teilnahme an den Modulteilen (es besteht keine Anwesenheitspflicht), Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung.
Literatur Literaturhinweise werden in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Modulteil [060009] Arbeitsrecht für Nichtjuristen - WS 25/26, [060023] Verhandlungslehre und Mediation - Schlüsselqualifikationen für Juristen - WS 25/26
Modultyp
Modulanbieter Juristische Fakultät
Inhalt Teil 1: Arbeitsrecht (für Nichtjuristen) (Vorlesung), WS 2025/26; weitere Informationen siehe Veranstaltung Teil 2: Verhandlungslehre und Mediaton, WS 2025/26; weitere Informationen siehe Veranstaltung In diesem Modul werden ein Einblick in die Grundlagen des Arbeitsrechts und ein Einblick in die juristische Methodik gegeben. Der Modulteil Arbeitsrecht (für Nichtjuristen) bietet einen Überblick über das gesamte Arbeitsrecht, um den Teilnehmern ein Grundverständnis der maßgeblichen Rechtsfragen zu vermitteln. Der Modulteil "Arbeitsrecht (für Nichtjuristen)" dient zunächst der Vermittlung von Fähigkeiten zur Fallbearbeitung. Es werden also methodische Grundlagen, wie z.B. der Gutachtenstil, vermittelt. Sie dient als Einführung in die Sprache und Methodik des (Zivil-)Rechts und ist fallorientiert.
Lernziele Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, den Diskurs über Grundfragen des Arbeitsrechts zu führen.